Scheidung und Immobilie – Ihre Möglichkeiten im Überblick

Lassen Sie sich scheiden und besitzen Sie und Ihr Partner ein gemeinsames Haus, stehen Sie vor der Frage, was mit der Immobilie geschehen soll: Verkaufen, vermieten oder allein bewohnen? Wir unterstützen Sie in Ihrer Situation und erklären Ihnen Ihre Optionen.

Immobilienbewertung als erster Schritt

In der Regel ist es im Scheidungsfall keine leichte Aufgabe, sich zu einigen. Wir von Amian Immobilien beraten Sie umfassend und finden mit Ihnen gemeinsam die passende Lösung. Zu Beginn empfehlen wir eine professionelle Immobilienbewertung, bei der wir den tatsächlichen Wert Ihres Hauses bestimmen. Diesen benötigen Sie nicht nur für die Vermarktung, sondern ebenso, wenn sich einer von Ihnen entschließt, die Immobilie zu behalten. In dem Fall zahlt die entsprechende Person die andere aus. Der Betrag richtet sich nach dem Eigentumsanteil des Partners. Informieren Sie Ihre Bank über die Auszahlung, sofern Sie Ihre Immobilie noch abbezahlen. Lassen Sie außerdem den Grundbucheintrag ändern.

Kapitel abschließen mit Verkauf

Verkaufen Sie die Immobilie, ebnen Sie sich den Weg für einen Neuanfang. Beachten Sie, dass Sie mitunter noch bestehende Kredite tilgen und eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen müssen. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.

Gewinn durch Vermietung

Vermieten Sie die Immobilie, profitieren Sie von den monatlichen Einnahmen und sichern sich dadurch eine optimale Altersvorsorge. Eine gemeinsame Vermietung kommt infrage, wenn Sie sich nach wie vor gut verstehen, da Sie unter Umständen beide Ansprechpartner für Ihre Mieter sind und künftige Abklärungen zusammen treffen müssen.

Richterhammer mit Modellhaus und Unterlagen
Paar sitzt mit dem Rücken zueinander

Wohnungseigentum teilen

Verfügt Ihr Haus über getrennte Eingänge? Dann besteht die Möglichkeit, die Immobilie in zwei Wohnungen aufzuteilen, die Sie beide nutzen oder anderweitig vermarkten. Für die Teilung ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Letzte Option: Teilungsversteigerung

Findet keine Einigung statt, stellt eine Teilungsversteigerung die letzte Möglichkeit dar. Bei dieser veräußern Sie Ihre Immobilie im Rahmen einer Versteigerung, an der jeder beliebige Dritte teilnehmen kann. Bedenken Sie, dass der Verkaufserlös weitaus geringer ausfällt als bei einem regulären Verkauf.

Mit Amian Immobilien die richtige Entscheidung treffen

Ihr Immobilienmakler und Berater für Köln und die Region: Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Ihr persönliches Anliegen und finden eine Lösung, mit der beide Seiten einverstanden sind. Kontaktieren Sie uns gerne und profitieren Sie von unserem umfassenden Leistungspaket.