Gesetzesänderung beim Immobilienverkauf – Das ändert sich

Seit dem 23.12.2020 gibt es beim Verkauf von privaten Immobilien einige Veränderungen bei der Antwort auf die Frage, wer den Makler für seine Arbeit entlohnt. Mit dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ hat die Bundesregierung dies erstmals bundesweit einheitlich festgelegt und somit die zuvor von Region zu Region unterschiedlichen Modelle abgelöst.

Welche Veränderungen treten in Kraft?

Vor der Gesetzesänderung gab es keine einheitliche Regelung. Somit herrschten in den verschiedenen Bundesländern teils sehr unterschiedliche Einigungen darüber, ob Käufer, Verkäufer oder beide Parteien die Provision zahlen. Mit Inkrafttreten des Beschlusses wird die verwirrende Ausgangslage durch nur noch drei zulässige Konstellationen ersetzt:

  1. Eigentümer trägt die Provision: In diesem Szenario beauftragt der Verkäufer einen Makler mit der Vermittlung seines Objekts und zahlt dementsprechend die Kosten für die Serviceleistung.
  2. Provisionsunterstützung: Hier ist die Ausgangssituation gleich. Allerdings willigt der Käufer ein, sich im Erfolgsfall an den Kosten zu beteiligen. Dann zahlt der Verkäufer zunächst die volle Provision, darf sich aber im Nachgang bis zu 50 % beim neuen Besitzer zurückholen.
  3. Provisionsteilung: Hat sowohl der Käufer als auch der Verkäufer einen Maklerauftrag mit dem Immobilienexperten abgeschlossen, werden die Kosten dafür paritätisch geteilt. Makler dürfen hier auch bei zwei Aufträgen keine doppelte Provision verlangen.
Unterlagen, Tablet und Modellhaus

Was bedeutet das für Kunden von Amian Immobilien?

Im Rahmen der Gesetzesänderung sind wir von Amian Immobilien dazu übergegangen, die Provision fair zu gleichen Teilen auf den Eigentümer und Interessenten aufzuteilen. Das hat für beide Vertragsparteien Vorteile. Da der Käufer bereits den Kaufpreis erbringt, muss er als zusätzliche Nebenkosten nur die halbe Provision tragen, nicht wie vor der Regelung teilweise den vollen Betrag. Der Verkäufer trägt nun ebenfalls die halben Kosten, profitiert dennoch. Dank der für die Interessenten reduzierten Vermittlungskosten wird die Immobilie für viele potenzielle Abnehmer attraktiver und es entsteht eine Konkurrenzsituation. Es ist wahrscheinlicher, dass der Verkäufer von einem der Kandidaten seinen Wunschpreis erhält und der Verkaufsprozess schneller und erfolgreicher abgeschlossen wird.

Sie haben noch Fragen oder haben vor, eine Immobilie im Großraum Köln zu kaufen oder zu verkaufen? Dann nehmen Sie Kontakt auf. Gerne stehen wir Ihnen telefonisch oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.